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   VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645   

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VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 (https://dejure.org/2012,34007)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 (https://dejure.org/2012,34007)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 3 CE 12.1645 (https://dejure.org/2012,34007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für Abbruchentscheidung (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).

  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Auf Beschwerde des Antragsgegners fasste der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2011 (Az. 3 CE 11.859) Ziffer I des Beschlusses des Verwaltungsgerichts dahingehend, dass dem Antragsgegner aufgegeben wurde, das abgebrochene Auswahlverfahren fortzuführen.

    Die ersten beiden Entscheidungen, die Stellenbesetzung abzubrechen (die Gegenstand der Verfahren M 5 E 11.323/3 CE 11.859 und M 5 E 11.4774 gewesen seien), hätten vor der Bekanntgabe des KMS vom 21. September 2011 gelegen.

  • VG München, 24.03.2011 - M 5 E 11.323

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund (verneint);

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Im damaligen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verpflichtete das Verwaltungsgericht den Antragsgegner mit Beschluss vom 24. März 2011 (Az. M 5 E 11.323), das abgebrochene Auswahlverfahren fortzuführen und die Stelle nicht zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin bestandskräftig entschieden sei.

    Die ersten beiden Entscheidungen, die Stellenbesetzung abzubrechen (die Gegenstand der Verfahren M 5 E 11.323/3 CE 11.859 und M 5 E 11.4774 gewesen seien), hätten vor der Bekanntgabe des KMS vom 21. September 2011 gelegen.

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 Rn. 38; vom 1.2.2012 -3 CE 11.2725 bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien).
  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 Rn. 38; vom 1.2.2012 -3 CE 11.2725 bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien).
  • OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20

    Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen, welches ihn im Ergebnis gegenüber letzterem deutlich freier stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 3 CE 12.1645 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. BayVGH v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris, bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien, und v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris bei Änderung der Funktionsstruktur).
  • VG München, 25.02.2016 - M 5 E 15.5533

    Kein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 30; B.v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - BayVBl 2012, 408).
  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087

    Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung - Sachlicher Grund

    Dies folgt schon daraus, dass sich das maßgebliche "Abbruchermessen" des Dienstherrn an anderen, etwa auch organisationspolitischen Gesichtspunkten orientiert, als es für das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen gilt (BVerwG, U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 3 CE 14.839

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11/A 12); Abbruch des

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. BayVGH B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 24 - Inkrafttreten neuer ermessenslenkender Richtlinien; B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn.29 - Änderung der Funktionsstruktur; BayVGH B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 74 - Beanstandung einer früheren Auswahlentscheidung).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828

    Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 , RdNr. 38; vom 1.2.2012 - 3 CE 2725 , bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien sowie vom 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 bei Änderung der Funktionsstruktur).
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