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VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für Abbruchentscheidung (bejaht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
- VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Auf Beschwerde des Antragsgegners fasste der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2011 (Az. 3 CE 11.859) Ziffer I des Beschlusses des Verwaltungsgerichts dahingehend, dass dem Antragsgegner aufgegeben wurde, das abgebrochene Auswahlverfahren fortzuführen.Die ersten beiden Entscheidungen, die Stellenbesetzung abzubrechen (die Gegenstand der Verfahren M 5 E 11.323/3 CE 11.859 und M 5 E 11.4774 gewesen seien), hätten vor der Bekanntgabe des KMS vom 21. September 2011 gelegen.
- VG München, 24.03.2011 - M 5 E 11.323
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund (verneint); …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Im damaligen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verpflichtete das Verwaltungsgericht den Antragsgegner mit Beschluss vom 24. März 2011 (Az. M 5 E 11.323), das abgebrochene Auswahlverfahren fortzuführen und die Stelle nicht zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin bestandskräftig entschieden sei.Die ersten beiden Entscheidungen, die Stellenbesetzung abzubrechen (die Gegenstand der Verfahren M 5 E 11.323/3 CE 11.859 und M 5 E 11.4774 gewesen seien), hätten vor der Bekanntgabe des KMS vom 21. September 2011 gelegen.
- OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06
Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02
Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; BVerwG vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12). - VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (…vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 Rn. 38; vom 1.2.2012 -3 CE 11.2725 bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien). - VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443
Beamtenrecht
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 Rn. 38; vom 1.2.2012 -3 CE 11.2725 bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien).
- OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20
Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher …
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen, welches ihn im Ergebnis gegenüber letzterem deutlich freier stellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2012 - 3 CE 12.1645 -, juris Rn. 29). - VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen …
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (…vgl. BayVGH v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris, bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien, und v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris bei Änderung der Funktionsstruktur). - VG München, 25.02.2016 - M 5 E 15.5533
Kein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (…vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 30;… B.v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - BayVBl 2012, 408).
- VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung - Sachlicher Grund
Dies folgt schon daraus, dass sich das maßgebliche "Abbruchermessen" des Dienstherrn an anderen, etwa auch organisationspolitischen Gesichtspunkten orientiert, als es für das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen gilt (…BVerwG, U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 13.08.2014 - 3 CE 14.839
Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11/A 12); Abbruch des …
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (…vgl. BayVGH B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 24 - Inkrafttreten neuer ermessenslenkender Richtlinien; B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn.29 - Änderung der Funktionsstruktur;… BayVGH B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 74 - Beanstandung einer früheren Auswahlentscheidung). - VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund …
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 , RdNr. 38; vom 1.2.2012 - 3 CE 2725 , bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien sowie vom 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 bei Änderung der Funktionsstruktur).